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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Griechische Philologie

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 45

Klassische Philologie: Griechische Philologie

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei griechischen Proseminaren;

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer altertumswissenschaftlichen Einführungsveranstaltung;

3. der jeweils in einem Kolloquium oder in einer Klausur erbrachte Nachweis über die erfolgreiche Lektüre von zwei griechischen Prosaikern und zwei Dichtern;

4. Nachweis lateinischer Sprachkenntnisse. § 18 Abs. 2 Nr. 7 gilt entsprechend;

5. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Proseminaren oder Übungen aus dem weiteren Bereich der Altertumswissenschaft (Lateinische Philologie, Alte Geschichte, Klassische Archäologie, antike Philosophie, fachbezogene Sprachwissenschaft) oder aus dem Bereich der Byzantinistik; eine dieser beiden Veranstaltungen kann auch der Griechischen Philologie entstammen.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Angemessene Kenntnis der griechischen Sprache;

2. auf Lektüre beruhende Kenntnis in der griechischen Literatur;

3. Grundkenntnisse in Methoden und Arbeitsmitteln der griechischen Philologie;

4. Grundkenntnisse in antiker Geschichte und Mythologie und in der griechischen Metrik;

5. Fähigkeit, einen griechischen Text zu interpretieren.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung ist schriftlich und besteht aus einer griechisch-deutschen Übersetzung mit Zusatzfragen aus den Prüfungsanforderungen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 4 sowie einer Interpretation desselben griechischen Textes (Bearbeitungszeit insgesamt drei Stunden). Die Prüfung bildet für die Bewertung eine Einheit.

 

(4)  Bewertung

Die Zwischenprüfung wird mit dem Prädikat „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.