Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Germanistische Linguistik

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

§ 27

Germanistische Linguistik

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

  1. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an
    1. je einem vierstündigen Einführungsseminar in den Fächern Germanistische Linguistik, Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters und Neuere deutsche Literatur,
    2. zwei Proseminaren in Germanistischer Linguistik und
    3. einem Proseminar wahlweise in Deutscher Sprache und Literatur des Mittelalters oder in Neuerer deutscher Literatur.
  2. Nachweis von Kenntnissen in zwei Sprachen, die nicht Muttersprache des Studenten sind. § 18 Abs. 2 Nr. 7 gilt entsprechend (= drei aufsteigende Schuljahre mit Note mindestens ausreichend).

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

Grundwissen in Germanistischer Linguistik, dessen Überprüfung folgende Gegenstände betrifft:

  • Kenntnisse über Methoden und Ergebnisse der synchronen und diachronen Sprachforschung
  • Grundkenntnisse über die Struktur der deutschen Gegenwartssprache
  • Grundkenntnisse in der deutschen Sprachgeschichte

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung ist schriftlich. Sie besteht aus einer Klausur mit einer Bearbeitungszeit von drei Stunden aus den in Absatz 2 genannten Bereichen.

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit Noten gemäß § 10 bewertet.