Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Germanistische Linguistik
Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004
- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -
§ 27
Germanistische Linguistik
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
-
Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an
- je einem vierstündigen Einführungsseminar in den Fächern Germanistische Linguistik, Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters und Neuere deutsche Literatur,
- zwei Proseminaren in Germanistischer Linguistik und
- einem Proseminar wahlweise in Deutscher Sprache und Literatur des Mittelalters oder in Neuerer deutscher Literatur.
- Nachweis von Kenntnissen in zwei Sprachen, die nicht Muttersprache des Studenten sind. § 18 Abs. 2 Nr. 7 gilt entsprechend (= drei aufsteigende Schuljahre mit Note mindestens ausreichend).
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
Grundwissen in Germanistischer Linguistik, dessen Überprüfung folgende Gegenstände betrifft:
- Kenntnisse über Methoden und Ergebnisse der synchronen und diachronen Sprachforschung
- Grundkenntnisse über die Struktur der deutschen Gegenwartssprache
- Grundkenntnisse in der deutschen Sprachgeschichte
(3) Art und Umfang der Prüfung
Die Zwischenprüfung ist schriftlich. Sie besteht aus einer Klausur mit einer Bearbeitungszeit von drei Stunden aus den in Absatz 2 genannten Bereichen.
(4) Bewertung
Die Prüfungsleistung wird mit Noten gemäß § 10 bewertet.