Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Finnougristik

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 26. Oktober 1995

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 53

Finnougristik

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Einführung in die Finnougristik;

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Proseminaren, davon eines aus dem Bereich der Sprachwissenschaft;

3. Sprachkenntnisse des Finnischen und des Ungarischen (in einer der beiden Sprachen gute Kenntnisse, in der jeweils anderen mindestens Lesekenntnisse/Textverständnis), nachzuweisen durch eine schriftliche Prüfung (Dauer 2 Stunden) und eine mündliche Prüfung (Dauer ca. 30 Min.) in der einen Sprache sowie durch eine mündliche Prüfung (Dauer ca. 30 Min.) in der anderen Sprache; Muttersprachler sind nicht von dem verlangten Nachweis der Sprachkenntnisse befreit.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Vertrautheit mit den allgemeinen Grundbegriffen der Sprachwissenschaft;

2. Grundkenntnisse der historisch-vergleichenden finnisch-ugrischen Sprachwissenschaft;

3. Grundkenntnisse der synchronen Grammatik einer finnischen-ugrischen Sprache;

4. Kenntnisse einer nichtlinguistischen Disziplin der Finnougristik.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von ca. 30 Minuten Dauer.

 

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.