Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im EL, ES, ED

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

§ 22

Englische Sprachwissenschaft und mittelalterliche englische Literatur (ES)

Englische Literaturwissenschaft (EL)

Didaktik der englischen Sprache und Literatur (ED)

 

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
  1. Nachweis der erfolgeichen Teilnahme an einem Übersetzungskurs Stufe 2 (vom Englischen ins Deutsche),
  2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Landeskunde,
  3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer wissenschaftlichen Übung in dem gewählten Fach,
  4. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Einführungskurs zur Sprachwissenschaft und einem Einführungskurs zur Literaturwissenschaft,
  5. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Proseminaren, und zwar
    a) für Studenten mit Hauptfach ES oder EL:
  • ein Proseminar zur englischen Sprachwissenschaft und
  • ein Proseminar zur englischen Literaturwissenschaft,
    b) für Studenten mit Hauptfach ED:
  • ein Proseminar zur englischen Fachdidaktik (nach bestandener Einführungsvorlesung) und
    • bei Nebenfach ES oder EL: je ein Proseminar zur englischen Literaturwissenschaft und zur englischen Sprachwissenschaft,
    • bei Nebenfach Amerikanische Literaturgeschichte: ein Proseminar zur englischen Sprachwissenschaft,
    • bei Nebenfach Amerikanische Kulturgeschichte: ein Proseminar zur englischen Literaturwissenschaft oder zur englischen Sprachwissenschaft,
6. Nachweis von Kenntnissen in weiteren Fremdsprachen für Studenten mit Hauptfach ES oder EL: neben             Englisch Nachweis von Kenntnissen in Latein oder einer anderen Fremdsprache, die nicht Muttersprache           des Studenten ist. § 18 Abs. 2 Nr. 7 gilt entsprechend.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1. Angemessene Sicherheit im schriftlichen und mündlichen Gebrauch der englischen Sprache; einwandfreie Aussprache und Intonation des Englischen,
2. Entsprechend der Wahl des Hauptfaches:
  • (ES) Vertrautheit mit den Grundbegriffen und Arbeitsmethoden der Sprachwissenschaft; gründliche Kenntnis von Struktur und Entwicklung der englischen Sprache in Geschichte und Gegenwart,
  • (EL) Vertrautheit mit den Grundbegriffen und Arbeitsmethoden der Literaturwissenschaft; gründliche Kenntnis von ausgewählten Werken der englischen Literatur aus verschiedenen Gattungen und Epochen auf der Grundlage der jeweils gültigen Lektüreliste,
  • (ED) Gründliche Kenntnisse über die Hauptaufgabengebiete der Fachdidaktik, der historischen Entwicklung, der Methodik des Englischunterrichts und Vertrautheit mit den wichtigsten Fremdsprachenerwerbstheorien; Fähigkeit, einen Lehrwerktext kritisch zu analysieren.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus
  1. einer schriftlichen Prüfung: Aufgaben zur englischen Sprachbeherrschung (Bearbeitungszeit 90 Minuten),
  2. einer mündlichen Prüfung in dem vom Studenten gewählten Fachgebiet (ES, EL, ED),  (Dauer ca. 20 Minuten),
  3. einer mündlichen Prüfung in Sprechfertigkeit und Aussprachebeherrschung (Dauer ca. 15 Minuten).

 

(4)  Bewertung und Wiederholung
  • Die schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen werden mit Noten gemäß § 10 bewertet.
  • Die Wiederholung beschränkt sich auf den nicht bestandenen schriftlichen bzw. mündlichen Prüfungsteil.