Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im EL, ES, ED
Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004
- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -
§ 22
Englische Sprachwissenschaft und mittelalterliche englische Literatur (ES)
Englische Literaturwissenschaft (EL)
Didaktik der englischen Sprache und Literatur (ED)
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
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Nachweis der erfolgeichen Teilnahme an einem Übersetzungskurs Stufe 2 (vom Englischen ins Deutsche),
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Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Landeskunde,
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Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer wissenschaftlichen Übung in dem gewählten Fach,
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Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Einführungskurs zur Sprachwissenschaft und einem Einführungskurs zur Literaturwissenschaft,
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Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Proseminaren, und zwar
a) für Studenten mit Hauptfach ES oder EL:
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ein Proseminar zur englischen Sprachwissenschaft und
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ein Proseminar zur englischen Literaturwissenschaft,
b) für Studenten mit Hauptfach ED:
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ein Proseminar zur englischen Fachdidaktik (nach bestandener Einführungsvorlesung) und
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bei Nebenfach ES oder EL: je ein Proseminar zur englischen Literaturwissenschaft und zur englischen Sprachwissenschaft,
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bei Nebenfach Amerikanische Literaturgeschichte: ein Proseminar zur englischen Sprachwissenschaft,
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bei Nebenfach Amerikanische Kulturgeschichte: ein Proseminar zur englischen Literaturwissenschaft oder zur englischen Sprachwissenschaft,
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6. Nachweis von Kenntnissen in weiteren Fremdsprachen für Studenten mit Hauptfach ES oder EL: neben Englisch Nachweis von Kenntnissen in Latein oder einer anderen Fremdsprache, die nicht Muttersprache des Studenten ist. § 18 Abs. 2 Nr. 7 gilt entsprechend.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1. Angemessene Sicherheit im schriftlichen und mündlichen Gebrauch der englischen Sprache; einwandfreie Aussprache und Intonation des Englischen,
2. Entsprechend der Wahl des Hauptfaches:
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(ES) Vertrautheit mit den Grundbegriffen und Arbeitsmethoden der Sprachwissenschaft; gründliche Kenntnis von Struktur und Entwicklung der englischen Sprache in Geschichte und Gegenwart,
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(EL) Vertrautheit mit den Grundbegriffen und Arbeitsmethoden der Literaturwissenschaft; gründliche Kenntnis von ausgewählten Werken der englischen Literatur aus verschiedenen Gattungen und Epochen auf der Grundlage der jeweils gültigen Lektüreliste,
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(ED) Gründliche Kenntnisse über die Hauptaufgabengebiete der Fachdidaktik, der historischen Entwicklung, der Methodik des Englischunterrichts und Vertrautheit mit den wichtigsten Fremdsprachenerwerbstheorien; Fähigkeit, einen Lehrwerktext kritisch zu analysieren.
(3) Art und Umfang der Prüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus
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einer schriftlichen Prüfung: Aufgaben zur englischen Sprachbeherrschung (Bearbeitungszeit 90 Minuten),
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einer mündlichen Prüfung in dem vom Studenten gewählten Fachgebiet (ES, EL, ED), (Dauer ca. 20 Minuten),
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einer mündlichen Prüfung in Sprechfertigkeit und Aussprachebeherrschung (Dauer ca. 15 Minuten).
(4) Bewertung und Wiederholung
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Die schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen werden mit Noten gemäß § 10 bewertet.
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Die Wiederholung beschränkt sich auf den nicht bestandenen schriftlichen bzw. mündlichen Prüfungsteil.