Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

§ 38

Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

  1. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an
    1. je einem vierstündigen Einführungsseminar in den Fächern Germanistische Linguistik, Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters und Neuere deutsche Literatur,
    2. an zwei Proseminaren in Deutscher Sprache und Literatur des Mittelalters und
    3. an einem Proseminar wahlweise in Germanistischer Linguistik oder Neuerer deutscher Literatur.
  2. Nachweis lateinischer Sprachkenntnisse. § 26 Abs.1 Nr. 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

Grundwissen in Deutscher Sprache und Literatur des Mittelalters, dessen Überprüfung folgende Gegenstände betrifft:

  • Vertrautheit mit Grundbegriffen und Methoden des Faches
  • Grundkenntnisse in der Grammatik des Alt- oder Mittelhochdeutschen, die zur Lektüre und Übersetzung eines alt- oder mittelhochdeutschen Textes befähigen
  • Fähigkeit zur Analyse alt- oder mittelhochdeutscher Texte
  • auf Quellenlektüre gegründeter Überblick über die althochdeutsche oder eine Gattung der mittelhochdeutschen Literatur.

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung ist schriftlich. Sie besteht aus einer Klausur mit einer Bearbeitungszeit von drei Stunden aus den in Absatz 2 genannten Bereichen.

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit Noten gemäß § 10 bewertet.