Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Didaktik der deutschen Sprache und Literatur

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, in der Fassung der Dreißigsten Änderungssatzung vom 10. November 2005

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

§ 21

Didaktik der deutschen Sprache und Literatur

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

  1. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an
    1. an einem zweistündigen Einführungsseminar in Sprachdidaktik und einem zweistündigen Einführungsseminar in Literatur- und Mediendidaktik
    2. an zwei Proseminaren in Didaktik der deutschen Sprache und Literatur

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

Grundwissen in Didaktik der deutschen Sprache und Literatur, dessen Überprüfung folgende Gegenstände betrifft:

  • Vertrautheit mit den zentralen Grundbegriffen der Sprach- und Literaturdidaktik Deutsch
  • Fähigkeit zur Verwendung fachwissenschaftlicher Methoden und Ergebnisse unter fachdidaktischer Zielsetzungen
  • Kenntnisse in Analyse und Planung vermittlungsbezogener Strategien und Materialien
  • Grundwissen zum Medieneinsatz und zur Medienanalyse für die Vermittlung von Sprache und Literatur

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung ist schriftlich. Sie besteht aus einer Klausur mit einer Bearbeitungszeit von drei Stunden aus den in Absatz 2 genannten Bereichen.

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit Noten gemäß § 10 bewertet.