Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Deutsch als Fremdsprache

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 22. September 2006

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 60

Deutsch als Fremdsprache

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an:

a) den Einführungsseminaren Linguistik I und II

b) zwei Proseminaren, davon einem mit Einführung in die Technik des wissenschaftlichen Arbeitens.

2. Nachweis von Kenntnissen in einer klassischen Bildungssprache wie Latein, Arabisch, Chinesisch, Griechisch, Hebräisch, Kirchenslawisch, Persisch, Sanskrit und in zwei Sprachen, die nicht Muttersprache des Studenten sind. § 26 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

Erforderlich sind Kenntnisse in zwei Bereichen:

1. Sprachliche Grundfertigkeit im Deutschen, deren Überprüfung sich auf folgende Gebiete be-zieht:

          • Rechtschreibung

          • Zeichensetzung

          • Regelsicherheit im Hinblick auf Morphologie, Wortbildung, Syntax der deutschen Standardsprache.

2. Inhaltliche Kenntnisse eines fachspezifischen Lektüre-Kanons, der aus 3 Teilen besteht:

          • A  wissenschaftlicher Lektüre-Kanon

          • B  literarischer Lektüre-Kanon

          • C  Kanon wissenschaftlicher Hilfsmittel.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung ist schriftlich. Sie besteht aus zwei Klausuren mit einer Bearbeitungszeit von je eineinhalb Stunden über die Kanonteile A und B und einer weiteren Klausur mit einer Bearbeitungszeit von einer Stunde über den Kanonteil C. Die sprachliche Grundfertigkeit im Deutschen wird implizit in den drei Klausuren geprüft.

 

(4)  Bewertung und Wiederholung

Die Prüfungsleistungen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Die Wiederholung beschränkt sich auf die nicht bestandenen Prüfungsleistungen.