Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Computerlinguistik

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 19. April 2002

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 73

Computerlinguistik

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Veranstaltungen:

1. Computerlinguistik I;

2. Computerlinguistik II;

3. je einer Veranstaltung zu den linguistischen und mathematischen Grundlagen der Computerlinguistik.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Grundkenntnisse über Theorie, Methoden und Anwendungen der Computerlinguistik;

2. Vertiefte Kenntnisse über den Inhalt von vier Veranstaltungen des Grundstudiums.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von ca. 45 Minuten Dauer.

 

(4)  Bewertung

1. Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder “nicht bestanden“ bewertet.

2. Auf schriftlichen Antrag, der vor der Prüfung einzureichen ist, wird die Prüfungsleistung mit den Noten und Prädikaten nach § 10 Absatz 1 bewertet.