Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magis-terstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 15. September 2005

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 18

Didaktik der Geschichte

Alte Geschichte

Mittelalterliche Geschichte

Neuere und neueste Geschichte

Bayerische Geschichte und allgemeine Landesgeschichte

Geschichte Ost- und Südosteuropas

Geschichtliche Hilfswissenschaften

Wissenschaftsgeschichte und Universitätsgeschichte

 

(1)  Die historischen Fächer gliedern sich in Epochendisziplinen sowie Sach- und Regionaldisziplinen.

Epochendisziplinen sind:

1. Alte Geschichte

2. Mittelalterliche Geschichte

3. Neuere und neueste Geschichte

 

Sach- und Regionaldisziplinen sind:

1. Bayerische Geschichte und allgemeine Landesgeschichte;

2. Didaktik der Geschichte;

3. Geschichte Ost- und Südosteuropas;

4. Geschichtliche Hilfswissenschaften;

5. Wissenschaftsgeschichte und Universitätsgeschichte.

6. (aufgehoben)

 

(2)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

Nachweis

1. der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar aus der Geschichte des Altertums ;

2. der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar aus der Geschichte des Mittelalters ;

3. der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar aus der Geschichte der Neuzeit  ;

Studenten, die als Hauptfach eine Sach- oder Regionaldisziplin gewählt haben, leisten anstelle eines der unter Nrn. 2 und 3 genannten Proseminare in dieser Disziplin ein Proseminar ab, das je nach Epochenschwerpunkt als Proseminar aus der Geschichte des Mittelalters oder der Geschichte der Neuzeit gilt ;

4. der erfolgreichen Teilnahme an je einer mindestens einstündigen Übung zur Technik des wissenschaftlichen Arbeitens in den drei Epochen;

5. des regelmäßigen und erfolgreichen Besuchs einer entsprechend gekennzeichneten Lehrveranstaltung  (mit Leistungsnachweis) aus historischen Hilfswissenschaften des Altertums oder des Mittelalters oder der Neuzeit, gegebenenfalls auch epochenübergreifend. Für Studierende des Faches Geschichtliche Hilfswissenschaften tritt an die Stelle des Nachweises des erfolgreichen Besuchs dieser Lehrveranstaltung der erfolgreiche Besuch eines speziellen hilfswissenschaftlichen Praktikums;

6. des erfolgreichen Besuches einer mindestens zweistündigen Übung aus einer der historischen Disziplinen in der Regel aus dem historischen Hauptfach; für das Hauptfach Didaktik der Geschichte tritt an die Stelle der Übung ein fachdidaktisches Proseminar;

7. die Kenntnis im Französischen oder einer ersatzweise anerkannten Fremdsprache in der Regel durch schriftliche Zeugnisse.

 

(3)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Grundkenntnisse über Methoden und Arbeitsmittel der Geschichtswissenschaft

2. Kenntnisse aus

a) der Geschichte des Altertums

b) der Geschichte des Mittelalters

c) der Geschichte der Neuzeit

Die Prüfungsinhalte werden in Beziehung zu den jeweils angebotenen, mindestens zweistündigen Vorlesungen festgesetzt.

 

(4)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus je einer mündlichen Prüfung (Dauer ca. 20 Minuten) aus der Geschichte des Altertums, des Mittelalters und der Neuzeit.

Ist eine Sach- oder Regionaldisziplin Hauptfach, dann ist eine der Prüfungen mit einem entsprechenden Epochenschwerpunkt in diesem Fach abzulegen.

Wenn aus fachspezifischen Gründen oder wegen der großen Zahl der Prüfungsteilnehmer eine mündliche Prüfung in angemessener Zeit nicht durchgeführt werden kann, kann die Prüfung auch in schriftlicher Form (Bearbeitungszeit je Teilprüfung 1 Stunde) abgehalten werden. Die jeweils angewandte Form der Zwischenprüfung wird zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters, dem die Prüfung zugerechnet wird, festgelegt und bekannt gegeben.

 

(5)  Bewertung und Wiederholung

Die Prüfungsleistungen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Die Wiederholung beschränkt sich auf die nicht bestandenen Teilprüfungen.

Sie wird in der für den jeweiligen Prüfungstermin festgelegten Form abgelegt.