Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Albanologie
Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004
- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -
§ 40
Albanologie
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis gründlicher albanischer Sprachkenntnisse in einem Sprachtest;
2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Einführungskurs in der Albanologie;
3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an drei zweistündigen Proseminaren oder gleichwertigen Übungen zur Albanologie;
4. Nachweise von Sprachkenntnissen in Deutsch und einer weiteren Wissenschaftssprache. § 18 Abs. 2 Nr. 7 gilt entsprechend.
Von den in Nr. 3 genannten Nachweisen kann einer durch einen entsprechenden Nachweis aus ei-nem benachbarten Fach (Indogermanische oder Allgemeine Sprachwissenschaft, Slawische oder Romanische Philologie, Geschichte Ost- und Südosteuropas) ersetzt werden.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1. Zureichende Beherrschung des modernen Albanisch in Bezug auf seinen grammatischen Bau, seinen Wortschatz und seine Dialektologie;
2. Vertrautheit mit den Grundbegriffen und Arbeitsmethoden Albanologie und mit der elementaren albanologischen Fachliteratur;
3. die Fähigkeit, mit einfachen albanischen Texten unter geschichtlichen, sprach- und literaturwissenschaftlichen, gegebenenfalls auch volks- und landeskundlichen Gesichtspunkten umzugehen.
(3) Art und Umfang der Prüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus einer vierstündigen schriftlichen Prüfung, in der Aufgaben zu den unter Absatz 2 aufgeführten Themenbereichen zu bearbeiten sind.
(4) Bewertung
Die Zwischenprüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.