Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Albanologie

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 23. August 2004

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 40

Albanologie

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis gründlicher albanischer Sprachkenntnisse in einem Sprachtest;

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Einführungskurs in der Albanologie;

3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an drei zweistündigen Proseminaren oder gleichwertigen Übungen zur Albanologie;

4. Nachweise von Sprachkenntnissen in Deutsch und einer weiteren Wissenschaftssprache. § 18 Abs. 2 Nr. 7 gilt entsprechend.

 

Von den in Nr. 3 genannten Nachweisen kann einer durch einen entsprechenden Nachweis aus ei-nem benachbarten Fach (Indogermanische oder Allgemeine Sprachwissenschaft, Slawische oder Romanische Philologie, Geschichte Ost- und Südosteuropas) ersetzt werden.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Zureichende Beherrschung des modernen Albanisch in Bezug auf seinen grammatischen Bau, seinen Wortschatz und seine Dialektologie;

2. Vertrautheit mit den Grundbegriffen und Arbeitsmethoden Albanologie und mit der elementaren albanologischen Fachliteratur;

3. die Fähigkeit, mit einfachen albanischen Texten unter geschichtlichen, sprach- und literaturwissenschaftlichen, gegebenenfalls auch volks- und landeskundlichen Gesichtspunkten umzugehen.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus einer vierstündigen schriftlichen Prüfung, in der Aufgaben zu den unter Absatz 2 aufgeführten Themenbereichen zu bearbeiten sind.

 

(4)  Bewertung

Die Zwischenprüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.