Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung in Ägyptologie

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 02. April 2007

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 50

Ägyptologie

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Übungen:

          • Mittelägyptisch I bis III

          • Koptisch I und II

          • Einführung in die Archäologie I bis III;

2. Nachweis der Teilnahme an drei weiteren Übungen/Proseminaren während des Grundstudiums;

3. Nachweis von Lateinkenntnissen oder Griechischkenntnissen oder Kenntnisse einer Sprache aus dem semitischen Raum (Arabisch, Hebräisch). § 26 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3 gelten ent-sprechend.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsforderungen

1. Grundkenntnisse über Methoden und Arbeitsmittel der Ägyptologie im philologischen, archäologischen, historischen, kunsthistorischen und religionstheoretischen Bereich;

2. Grundkenntnisse in mittelägyptischer und koptischer Sprache, sowie die Fähigkeit zum Übersetzen leichter Texte;

3. Grundkenntnisse in den Bereichen Archäologie und Denkmälerkunde, durch welche die Einordnung und Beschreibung von archäologischen Stätten und Objekten möglich wird;

4. Grundkenntnisse der wichtigsten chronologischen Daten historischer Zusammenhänge;

5. Kunsthistorische Grundkenntnisse, die die Beschreibung und Einordnung von Rundplastik, Malerei und Relief in die wichtigsten historischen Phasen ermöglichen;

6. Grundkenntnisse der religionsgeschichtlichen Entwicklung und der bedeutendsten religionstheoretischen Modelle.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus

1. einer Klausur mit zwei zu übersetzenden und zu analysierenden Texten (Mittelägyptisch und Koptisch) mit einer Bearbeitungszeit von 3 Stunden;

2. einer schriftlichen Hausarbeit zu den in Absatz 2 Nrn. 3 bis 6 genannten Themenkomplexen. Die Hausarbeit wird zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters, in dem die Zwischenprüfung abgelegt wird, im Institut durch einen Prüfer vergeben und muss spätestens eine Woche vor der Klausur im Institut abgegeben werden. Der Arbeit ist eine Versicherung beizufügen, dass der Kandidat sie selbständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die von ihm angegebenen verwendet hat.

 

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistungen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Die Wiederholung beschränkt sich auf die nicht bestandene Prüfungsleistung.