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Antrag auf Ausstellung eines Kontoauszugs/Transcripts für Lehramtsstudierende

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Studieninformationen

Die Ausstellung von Transcripts und Kontoauszügen kann häufig nicht unmittelbar erfolgen. Bitte planen Sie aufgrund dieses Umstands unbedingt bis zu zwei Wochen ein.

Sie werden per E-Mail benachrichtigt, sobald Ihre Transcripts oder Kontoauszüge fertiggestellt wurden. Wenn Sie zwei Wochen nach Antragsstellung noch keine Benachrichtigung erhalten haben, fragen Sie gerne bei der zuständigen Sachbearbeitung nach.

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(@campus.lmu.de / @lmu.de)

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Hinweis: Für jedes Unterrichtsfach, für den Didaktikbereich sowie für den erziehungswissenschaftlichen Teil sind separate Anträge auf Ausstellung eines Transcripts / Kontoauszuges über das Kontaktformular zu stellen.

Unterrichtsfächer LA Gymnasium und Realschule: Bitte beachten Sie die Hinweise und das erforderliche Formular mit den Angaben zum freien Bereich!


Didaktiken, die nicht vom Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften verwaltet werden, können nicht ausgewählt werden, die Durchschnittsnoten erscheinen aber auf dem Transcript of Records / Kontoauszug, vorausgesetzt die Fächer sind abgeschlossen.

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Vorgriffsregelung („30-LP-Regelung“)

Eine Zulassung zum Staatsexamen ist bereits möglich, wenn im letzten Semester vor der Staatsprüfung insgesamt nicht mehr als 30 ECTS-Punkte für den Abschluss des Gesamtstudiengangs fehlen. Man spricht in diesem Fall von der Vorgriffsregelung („30-LP-Regelung“).
Ab dem Prüfungstermin im Herbst 2021 ist die Inanspruchnahme der Vorgriffsregelung nur noch für Studierende möglich, die ihr Staatsexamen unmittelbar im Anschluss an das letzte Semester der Regelstudienzeit ablegen.

Die Ausstellung eines Kontoauszugs für den Prüfungstermin Herbst beantragen Sie bitte frühestens ab Juli, für den Prüfungstermin im Sommer frühestens ab Januar.

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Datenschutz

Die Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der LMU abrufbar.