Informationen zur Bachelorarbeit im Fach Sprachtherapie
Informationen zur Bachelorarbeit
(Stand: Oktober 2021)
- Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussarbeit (vgl. PO § 16 Abs. 2) ist neben § 15 Abs. 1 der Nachweis von mindestens 132 Leistungspunkten durch die erfolgreiche Teilnahme an den Pflichtmodulen und dem Wahl- oder Zusatzqualifikationsmodul
- Das Deckblatt sollte enthalten:
- Bachelorarbeit für den BA-Studiengang Sprachtherapie an der LMU München
- Titel der Arbeit
- Name Verfasser/in (Matrikelnummer, volle Adresse, Telefon, E-Mail separat auf der ersten Seite aufführen)
- Name Erstgutachter/in und Zweitgutachter/in (deren aktuelle Post- und E-Mailadressen separat auf der ersten Seite aufführen)
- Die Anmeldung erfolgt zwei Wochen vor Beginn der Bearbeitungszeit.
- Der Anmeldetermin wird auf der Internetseite des Prüfungsamtes und durch das Sekretariat des Studienganges Sprachtherapie bekannt gegeben.
- Anmeldung beim Prüfungsamt durch Frau Vurnek.
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Nach der BAA-AN kontrollieren Sie bitte den Arbeitstitel im LSF unter angemeldete Prüfungen; bei Fehlern benachrichtigen Sie bitte Frau Vurnek.
Die Bachelorarbeit (vgl. PO § 16)
- Bei der Themenstellung sind Wünsche der Kandidatin/des Kandidaten zu berücksichtigen.
- Die Abschlussarbeit ist in zwei Exemplaren beim Prüfungsamt (Geschäftsstelle des Promotionsausschusses), D 020, einzureichen. Die Anhänge sollen beiden Exemlaren als digitale Datenträger beiligen.
- Die Arbeit muss maschinengeschrieben und gebunden sein. Ein Abstract, eine Inhaltsübersicht sowie ein Literaturverzeichnis sind beizufügen.
- In der gebundenen Arbeit ist auf einem separaten Blatt eineeigenhändig unterschriebenen Versicherung als letzte Seite miteinzubinden, in der bestätigt wird, dass der Bewerber/die Bewerberin sie selbstständig verfasst und keine anderen als die von ihm/ihr angegebenen Hilfsmittel benutzt hat: „Hiermit erkläre ich, dass ich die Arbeit selbstständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt habe.“
- Abgabe der Arbeit: 12+2 Wochen nach Anmeldung beim Prüfungsamt
- Nach der BAA-AB kontrollieren Sie bitte den Arbeitstitel im LSF unter angemeldete Prüfungen; bei Fehlern benachrichtigen Sie bitte Frau Vurnek.
- Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Stellungnahme des Betreuers oder ärztlichem Attest einmalig um maximal zwei Wochen verlängert werden.
- Wird die Arbeit von beiden Gutachtern mit »ausreichend« oder besser bewertet, so ist die Arbeit bestanden.
- Bei Nichtbestehen kann die Arbeit nur einmal mit neuem Thema innerhalb des nächsten Semesters wiederholt werden.