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Informationen zur Bachelorarbeit


Informationen zur Bachelorarbeit im Studiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (PO 2015)

(Stand: Juni 2022)

Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussarbeit (vgl. PStO Anlage 2, 6. Fachsemester) erfolgreiche Teilnahme an P 1 bis P 8 sowie zwei Modulen aus WP 1 bis WP 10 und (WP 11 oder WP 12)

Das Deckblatt sollte enthalten:

  • Bachelorarbeit für den BA-Studiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung an der LMU München, Lehrstuhl für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik,
  • Titel der Arbeit,
  • Name Verfasser/in, Matrikelnummer
  • Name Gutachter/in

Anmeldung im Prüfungsamt durch Frau Vurnek.

Nach der BAA-AN kontrollieren Sie bitte den Arbeitstitel im LSF unter angemeldete Prüfungen; bei Fehlern benachrichtigen Sie bitte Frau Vurnek.

Bis SS 2022: Abgabe der BAA in 3 Exemplaren 12 Wochen nach Anmeldetermin bei Frau Vurnek im Prüfungsamt.

AB WS 2022/23: Abgabe der BAA in 2 Exemplaren 12 Wochen nach Anmeldetermin bei Frau Vurnek im Prüfungsamt. Jeder BAA ist eine identische Fassung in elektronischer Form beizulegen.

Nach der BAA-AB kontrollieren Sie bitte den Arbeitstitel im LSF unter angemeldete Prüfungen; bei Fehlern benachrichtigen Sie bitte Frau Vurnek. Jeder BAA ist eine identische Fassung in elektronischer Form beizulegen.

Die Bachelorarbeit (vgl. PStO § 14)

Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die oder der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus ihrem oder seinem Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Soll die Bachelorarbeit in einer Einrichtung außerhalb der LMU durchgeführt werden, bedarf es der Zustimmung des Prüfungsausschusses.

Themenwünsche kann die Kandidatin/der Kandidat äußern; die Betreuerin/der Betreuer ist nicht daran gebunden.

Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden.

Der Titel der BAA darf abgeändert werden; sollte das Thema durch eine große Änderung nicht mehr erkennbar sein, muss der Betreuer Frau Vurnek bitte per Email bestätigen, dass es sich immer noch um dasselbe Thema handelt.

Die Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt zwölf Wochen.

Die Bachelorarbeit soll 80.000 bis maximal 100.000 Zeichen umfassen.

Bis SS 2022: Abgabe der BAA in 3 Exemplaren 12 Wochen nach Anmeldetermin bei Frau Vurnek im Prüfungsamt.

AB WS 2022/23: Abgabe der BAA in 2 Exemplaren 12 Wochen nach Anmeldetermin bei Frau Vurnek im Prüfungsamt. Jeder BAA ist eine identische Fassung in elektronischer Form beizulegen.

In jedem Exemplar ist auf der LETZEN Seite schriftlich zu versichern, dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Diese Seite ist handschriftlich zu unterschreiben.

Der Abgabetermin für die Arbeit ist zwölf Wochen nach Anmeldung beim PAGS.

Die Bachelorarbeit kann und muss bei einer Bewertung, die schlechter als "ausreichend" (4,0) ist, einmal im nächstmöglichen Termin (im darauffolgenden Semester) wiederholt werden. Eine Rückgabe des Themas der Bachelorarbeit innerhalb von zwei Wochen ist jedoch nur zulässig, wenn bei der Anfertigung der ersten Arbeit von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wurde.

 

Informationen zur Bachelorarbeit im Studiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) (PO 2015)

(Stand: Juni 2022)

Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussarbeit (vgl. PStO Anlage 2, 6. Fachsemester) erfolgreiche Teilnahme an P 1 bis P 6 sowie zwei Modulen aus WP 1 bis WP 10 und (WP 11 oder WP 12)

Das Deckblatt sollte enthalten:

  • Bachelorarbeit für den BA-Studiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung an der LMU München, Lehrstuhl für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik,
  • Titel der Arbeit,
  • Name Verfasser/in, Matrikelnummer
  • Name Gutachter/in 

Anmeldung im Prüfungsamt durch Frau Vurnek.

Nach der BAA-AN kontrollieren Sie bitte den Arbeitstitel im LSF unter angemeldete Prüfungen; bei Fehlern benachrichtigen Sie bitte Frau Vurnek.

Bis SS 2022: Abgabe der BAA in 3 Exemplaren 12 Wochen nach Anmeldetermin bei Frau Vurnek im Prüfungsamt.

AB WS 2022/23: Abgabe der BAA in 2 Exemplaren 12 Wochen nach Anmeldetermin bei Frau Vurnek im Prüfungsamt. Jeder BAA ist eine identische Fassung in elektronischer Form beizulegen.

Nach der BAA-AB kontrollieren Sie bitte den Arbeitstitel im LSF unter angemeldete Prüfungen; bei Fehlern benachrichtigen Sie bitte Frau Vurnek.

Die Bachelorarbeit (vgl. PStO § 14)

Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die oder der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus ihrem oder seinem Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Soll die Bachelorarbeit in einer Einrichtung außerhalb der LMU durchgeführt werden, bedarf es der Zustimmung des Prüfungsausschusses.

Themenwünsche kann die Kandidatin/der Kandidat äußern; die Betreuerin/der Betreuer ist nicht daran gebunden.

Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden.

Der Titel der BAA darf abgeändert werden; sollte das Thema durch eine große Änderung nicht mehr erkennbar sein, muss der Betreuer Frau Vurnek bitte per Email bestätigen, dass es sich immer noch um dasselbe Thema handelt.

Die Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt zwölf Wochen.

Die Bachelorarbeit soll 80.000 bis maximal 100.000 Zeichen umfassen.

Bis SS 2022: Abgabe der BAA in 3 Exemplaren 12 Wochen nach Anmeldetermin bei Frau Vurnek im Prüfungsamt.

AB WS 2022/23: Abgabe der BAA in 2 Exemplaren 12 Wochen nach Anmeldetermin bei Frau Vurnek im Prüfungsamt. Jeder BAA ist eine identische Fassung in elektronischer Form beizulegen.

In jedem Exemplar ist auf der LETZEN Seite schriftlich zu versichern, dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Diese Seite ist handschriftlich zu unterschreiben.

Der Abgabetermin für die Arbeit ist zwölf Wochen nach Anmeldung beim PAGS.

Die Bachelorarbeit kann und muss bei einer Bewertung, die schlechter als "ausreichend" (4,0) ist, einmal im nächstmöglichen Termin (im darauffolgenden Semester) wiederholt werden. Eine Rückgabe des Themas der Bachelorarbeit innerhalb von zwei Wochen ist jedoch nur zulässig, wenn bei der Anfertigung der ersten Arbeit von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wurde.