Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Prüfungsausschusses des Bachelorstudiengangs Pädagogik/Bildungswissenschaft und Masterstudiengangs Pädagogik mit Schwerpunkt Bildungsforschung und Bildungsmanagement vom 21.11.2012

TOP 1: Neubestellung/ Wiederbestellung des Prüfungsausschusses

Der Prüfungsausschuss wird die Wiederbestellung in gleicher Zusammensetzung durch den Fakultätsrat beantragen

 

TOP 2: Korrektur des Prüfungsausschusses zur Automatischen Prüfungsanmeldung

Der Prüfungsausschuss beschließt Beschluss 4: Prüfungsanmeldung (Beschluss 4a) automatische Prüfungsanmeldung) aus dem Protokoll der letzten Prüfungsausschusssitzung vom 26. Juli 2012 zu korrigieren. In Folge dessen gilt wieder Beschluss 2: Pflicht zur Prüfungsanmeldung aus dem Protokoll der Ausschusssitzung vom 10. November 2011 (nach §26 Abs.2 PStO1 bzw. §21 Abs.2 PStO2 bzw. § 28 Abs. 2 PStO3):

a) „Der Prüfungsausschuss beschließt, dass für die Teilnahme an allen Vorleistungen, Modulprüfungen und Modulteilprüfungen des Bachelorstudiengangs „Pädagogik/Bildungswissenschaft“ (Hauptfach/Nebenfach) und des Masterstudiengangs „Pädagogik mit Schwerpunkt Bildungsforschung und Bildungsmanagement“ eine verbindliche Prüfungsanmeldung im HISLSF zwingend erforderlich ist. Die Prüfungsanmeldung findet bis auf Weiteres jedes Semester in der 4. und 5. Vorlesungswoche statt. (…)“

 

TOP 5: Genehmigung der Fristen für Bachelorarbeiten im Sommersemester 2013

Die folgenden Fristen werden durch den Prüfungsausschuss für Bachelorarbeiten im Sommersemester beschlossen

B.A. Pädagogik

  • 18.4.2013: Übergabe der gesammelten Anmeldungen durch den Betreuer an das Prüfungsamt
  • 22.4.2013: Anmeldung durch das Prüfungsamt
  • 1.7.2013: Abgabe