Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Hinweise zum Wechsel in die Promotionsordnung (2016)

Hinweise für Promovierende, die bereits nach der Promotionsordnung (2005) mit einer Promotion begonnen haben und diese in der Promotionsordnung (2016) abschließen möchten

Sehr geehrte Promovierende,

die Promotionsordnung (2016) ist automatisch auf Sie anzuwenden, wenn Sie bereits vor dem 01.10.2016 mit einer Promotion begonnen haben und keine Erklärung abgegeben haben, dass Sie Ihr Prüfungsverfahren in der  bisherigen Promotionsordnung (2005) abschließen wollen. Dennoch ist es erforderlich, dass Sie die Annahme nach der neuen Promotionsordnung (2016) beantragen, da die Zugangsvoraussetzungen nicht identisch sind. Gemäß Promotionsordnung (2016) müssen sowohl die Gesamtnote als auch die Note der Abschlussarbeit "gut" (2,5 oder besser) sein. Gemäß Promotionsordnung (2005) musste die Note "gut" nur in der Abschlussarbeit nachgewiesen werden.

Seit dem 15.09.2017 steht ein Online-Tool zur Verfügung, mit dem Sie die den Antrag auf Annahme unkompliziert stellen können. In dem Antrag werden zugleich Angaben erhoben, die die Universitäten nach der Novelle des Hochschulstatistikgesetzes im Jahr 2017 erstmals auch für Promovierende erheben müssen.

Die folgende kurze Anleitung soll Ihnen den Wechsel in die neue Promotionsordnung erleichtern:

1. Rufen Sie den Online-Antrag "Annahme als Doktorandin oder Doktorand" auf und registrieren Sie sich. Nach der Registrierung erhalten Sie per E-Mail einen Link und können auf das Formular zugreifen. Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab. Wir benötigen einen Scan Ihres Abschlusszeugnisses, aus dem die Gesamtnote und die Note der Abschlussarbeit hervorgeht. Dieser Scan ist hochzuladen. Auch alle anderen geforderten Dokumente können Sie hochladen. Dies ist aber für Promovierende, die bereits nach der Promotionsordnung (2005) beim Prüfungsamt registriert waren, für die Bearbeitung des Antrags nicht erforderlich. Es genügt, wenn Sie die Dokumente bei der Abholung vorlegen (s.u.).

2. Beantragen Sie beim KVR bzw. Ihrem Rathaus / Ihrer Gemeinde ein persönliches Führungszeugnis mit dem Zweck "Promotion". Falls man Sie auffordert, ein Führungszeugnis für Behörden zu beantragen, das direkt an die Unversität geschickt wird, achten Sie darauf, dass die vollständige Adresse des Prüfungsamtes im Formular genannt wird (LMU, Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München), sonst kommt das Führungszeugnis gar nicht oder mit großer Verspätung im Prüfungsamt an. Sollten Sie Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, beantragen Sie bitte an Ihrem Wohnort einen Strafregisterauszug bzw. ein certificate of good conduct. Falls Sie an der Universität oder im Öffentlichen Dienst als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter (nicht Hilfskraft) beschäftigt sind, benötigen Sie kein Führungszeugnis. Bringen Sie in diesem Fall das Original und eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages mit.

3. Füllen Sie das Formular "Antrag auf Wechsel" aus, lassen Sie es von Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer unterschreiben und unterschreiben Sie es selbst.

4. Sollten Sie die Promotionsberechtigung, die Ihnen zu Beginn des Promotionsstudiums im Prüfungsamt ausgehändigt wurde, noch vorliegen haben, bringen Sie sie ins Prüfungsamt mit. Eine Neuerteilung einer Betreuungszusage ist nicht erforderlich.

5. Erstellen Sie einen Lebenslauf, der die Studiengänge enthält, die Sie absolviert haben, und unterschreiben Sie ihn.

6. Sobald Sie vom Prüfungsamt eine Nachricht erhalten haben, dass Ihr Antrag bearbeitet wurde, kommen Sie bitte persönlich in das Prüfungsamt und bringen Sie die Originale der Zeugnisse zu Ihren bisher absolvierten Studiengängen und der übrigen geforderten Dokumente mit. Bitte bringen Sie von Dokumenten, deren Originale Sie behalten möchten, auch Kopien mit.

7. Bitte bringen Sie Ihren Pass oder Personalausweis mit.

Falls Sie bereits die bis zum 15.09.2017 hier angebotenen PDF-Fassung des Antragsformulars ausgefüllt haben, können Sie diese selbestverstänglich verwenden. Bitte kommen Sie dann mit dem unterschriebenen Formular und allen geforderten Unterlagen ins Prüfungsamt.

Bitte stellen Sie den Antrag bis zum 30.09.2017.

Sollten Sie im Vorfeld des Wechsels Fragen haben, z.B. hinsichtlich der geplanten Gutachterinnen und Gutachter, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Bitte haben Sie Verständnis, dass es vor Ort, telefonisch und bei der Beantwortung von E-Mail-Anfragen wegen des hohen Aufkommens in den nächsten Wochen und Monaten zu Wartezeiten kommen kann. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

 

Internationale Promovierende / International candidates:

Ein Antragsformular in englischer Sprache steht hier zur Verfügung. 
To fill in the application for acceptance as doctoral student, please click here.

Please have the following documents ready for upload:

  • Fill in the "Application for change" form, let your supervisor sign it and sign it yourself.
  • Diplomas and certificates qualifiying for studies on doctoral level.
  • CV including an overview of all study courses so far completed.
  • Official certificate of good conduct issued by the authorities of your present place of residence (If your place of residence is in Germany, the document recquired is called "Führungszeugnis").