Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Anmeldevoraussetzungen für Zwischenprüfung im Hauptfach Völkerkunde/Ethnologie

Auszug aus der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang vom 10. Oktober 1988, Änderungssatzung vom 20. Mai 1994

- Abschnitt II, Besondere Bestimmungen -

 

§ 58

Völkerkunde/Ethnologie

 

(1)  Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einem Proseminar oder Kurs aus 2 der folgenden Gebiete:

a) Methoden und Techniken der Feldforschung oder

b) Quellenkunde und Quellenkritik oder

c) Methoden der Völkerkunde/Ethnologie oder

d) Linguistikkurs oder Sprachkurs (4 SWS);

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einem ethnologischen Proseminar aus 2 der folgenden Gebiete:

a) Wirtschaft, Gesellschaft, politische Systeme, Recht (Wirtschaftsethnologie und Sozioethnologie)

b) Religion, Weltbild, Symbolsysteme, kognitive Systeme (Religionsethnologie)

c) Ergologie, Technologie, Kunst, Musikethnologie.

Die Nachweise können jeweils auch durch die erfolgreiche Teilnahme an einem gebietsübergreifenden bzw. regional ausgerichteten ethnologischen Proseminar erbracht werden.

 

(2)  Inhaltliche Prüfungsanforderungen

Grundkenntnisse über

1. Theorien, Methoden, Geschichte und Sachgebiete der Völkerkunde/Ethnologie;

2. Sozialethnologie;

3. Religionsethnologie;

4. Wirtschaftsethnologie.

 

(3)  Art und Umfang der Prüfung

1. Die Zwischenprüfung ist schriftlich. Sie besteht aus einer 3-stündigen Klausur zu den unter Absatz 2 genannten Bereichen.

2. Es werden mehrere Themen zur Wahl gestellt, die sich auf eine Literaturliste beziehen.

 

(4)  Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.