Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Erziehungswissenschaften (EWS)

Nachmeldungen zu Prüfungen aus selbst zu vertretenden Gründen sind nach Beschluss des Prüfungsausschusses nach dem Anmeldezeitraum nicht mehr möglich. Bitte sehen Sie von diesbezüglichen Anfragen beim Prüfungsamt ab, da diese nicht bearbeitet werden können.

Nicht selbst zu vertretende Gründe für eine verspätete Prüfungsanmeldung sind unverzüglich als begründeter Antrag (ggf. mit Nachweisen) an den Prüfungsausschuss (Vorsitz: Prof. Dr. Schuster) zu stellen. 

Über etwaige Nachmeldungen entscheidet ausschließlich der Prüfungsausschuss.