Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Hinweise zum Antrag auf Ausstellung der Transcripts of Records für die Unterrichtsfächer im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Gymnasien oder Lehramt an Realschulen

Die im Rahmen des Freien Bereichs erforderlichen Leistungen können wahlweise in einem der beiden Unterrichtsfächer oder anteilig in beiden Unterrichtsfächern erbracht werden. Im Studiengang Lehramt an Gymnasien sind insgesamt 6 ECTS-Punkte, im Studiengang Lehramt an Realschulen insgesamt 12 ECTS-Punkte im Freien Bereich zu erbringen. Die Noten der im Freien Bereich erbrachten Leistungen werden bei der Bildung der Durchschnittswerte für die fachdidaktischen und fachwissenschaftlichen Leistungen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 der LPO I berücksichtigt.

  1. Bitte füllen Sie den Antrag aus und geben Sie zunächst an, ob Sie mehr als die erforderlichen ECTS-Punkte erworben haben.
  2. Sollten Sie im Freien Bereich nicht mehr als die erforderlichen 6 ECTS-Punkte (Lehramt an Gymnasien) bzw. 12 ECTS-Punkte (Lehramt an Realschulen) erworben haben, genügt die Angabe der für den Freien Bereich in jedem Unterrichtsfach erworbenen ECTS-Punkte. Eine Benennung der entsprechenden Module ist nicht erforderlich.
  3. Sollten Sie im Freien Bereich mehr als die erforderlichen 6 ECTS-Punkte (Lehramt an Gymnasien) bzw. 12 ECTS-Punkte (Lehramt an Realschulen) erworben haben, führen Sie bitte in den entsprechenden Tabellen auf, welche Module im Umfang von insgesamt 6 ECTS-Punkten im Studiengang Lehramt an Gymnasien und insgesamt 12 ECTS-Punkten im Studiengang Lehramt an Realschulen bei den jeweiligen Durchschnittswerten berücksichtigt werden sollen. Es können nur vollständig absolvierte Module berücksichtigt werden.
  4. Gehen Sie mit dem ausgefüllten Antrag zuerst zu dem für Ihr Unterrichtsfach 11 zuständigen Prüfungsamt (die Reihenfolge ist zu beachten!).
  5. Das Prüfungsamt stellt auf Basis Ihres Antrags Ihr Abschluss-Transcript für Ihr erstes Unterrichtsfach aus und vermerkt dies entsprechend auf der Rückseite des Antrags.
  6. Gehen Sie im Anschluss mit demselben Antrag zu dem für Ihr Unterrichtsfach 2 zuständigen Prüfungsamt.
  7. Das Prüfungsamt stellt auf Basis Ihres Antrags Ihr Abschluss-Transcript für Ihr zweites Unterrichtsfach aus und behält den Laufzettel im Original ein.

 1Das Unterrichtsfach 1 ist das auf Ihrem Studienausweis zuerst genannte Unterrichtsfach.

Ihre Ansprechpartner im Prüfungsamt Naturwissenschaften Innenstadt für die Unterrichtsfächer Geographie und Mathematik:

Kontaktstelle Geographie

Luisenstraße 37, 2. Stock, Raum 323A, 80333 München

Tel.: +49 (0) 89 / 2180 – 6509 oder +49 (0) 89 / 2180 – 6722

E-Mail: kontakt.pa@geographie.uni-muenchen.de

Kontaktstelle Mathematik

Theresienstraße 39, 1. Stock, Raum B117, 80333 München

Tel.: + 49 (0) 89 / 2180 – 4178 oder + 49 (0) 89 / 2180 – 4502

 

Alle anderen Prüfungsämter finden Sie auf der Webseite der LMU unter

http://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/pruefungsaemter