Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Organisation der Ausstellung von Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG

I. Welche Leistungsbescheinigungen werden benötigt?

Es müssen stets zwei Leistungsbescheinigungen vorgelegt werden:

  1. Studierende der Studiengänge Lehramt an Gymnasien und Lehramt an Realschulen benötigen Leistungsbescheinigungen für ihre beiden Unterrichtsfächer.
  2. Studierende der Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Hauptschulen (Mittelschulen) und Lehramt für Sonderpädagogik benötigen Leistungsbescheinigungen für das Unterrichtsfach bzw. die Sonderpädagogische Fachrichtung und das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS).

    2.1 Alternativ zur Leistungsbescheinigung für EWS ist es für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen und Lehramt für Sonderpädagogik mit Grundschuldidaktik möglich, eine Leistungsbescheinigung der (Grundschulpädagogik und -didaktik (ohne Didaktikfächer) zu beantragen.

    2.2 Alternativ zur Leistungsbescheinigung für EWS ist es für das Lehramt an Hauptschulen (Mittelschulen) und das Lehramt für Sonderpädagogik mit Hauptschuldidaktik möglich, eine Leistungsbescheinigung für die Didaktik einer Fächergruppe der Hauptschule (Mittelschule) zu beantragen. In diesem Fall werden Leistungsbescheinigungen für die drei Didaktikfächer benötigt.

II. Wo müssen die Leistungsbescheinigungen eingeholt werden?

A. Für alle modularisierten Unterrichts- und Didaktikfächer des PAGS sowie für die Didaktikfächer Chemie, Biologie, Geographie, Mathematik und Physik werden Leistungsbescheinigungen durch das PAGS ausgestellt. Ausgenommen sind die Fächer, die in der anliegenden Tabelle (PDF, 118 KB) in der Spalte „Bearbeitung durch PAGS“ mit „nein“ gekennzeichnet sind. In diesen Fächern müssen Leistungsbescheinigungen bei den angegebenen BAföG-Beauftragten des Faches beantragt werden.

Für die Didaktikfächer Chemie, Biologie, Geographie, Mathematik und Physik ist es notwendig, Notenauszüge (Transcript of Records) bei den jeweils zuständigen Prüfungsämtern zu beantragen und diese anschließend im PAGS vorzulegen. Das PAGS kann dann durch eine Gesamtbetrachtung der drei Didaktikfächer die Leistungsbescheinigung, die gegebenenfalls für die Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule (Mittelschule) benötigt wird (siehe Punkt I.2.2), ausstellen:

1.) Biologie-Didaktik

2.) Chemie-Didaktik

3.) Geographie-Didaktik

4.) Mathematik-Didaktik

5.) Physik-Didaktik

B. Für die Unterrichtsfächer der LMU Biologie, Chemie, Geographie, Informatik, Mathematik, Physik, und Wirtschaftswissenschaften können von PAGS keine Leistungsbescheinigungen ausgestellt werden. Zuständig hierfür sind die jeweiligen Prüfungsämter der Fächer

C. Für die Unterrichts- und Didaktikfächer Arbeitslehre und Sport der Technischen Universität München sowie für das Unterrichtsfach Musik der Hochschule für Musik und Theater und dem Unterrichtsfach Kunst Lehramt Gymnasium der Akademie der bildenden Künste München können vom PAGS ebenfalls keine Leistungsbescheinigungen ausgestellt werden. Zuständig sind hierfür