Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Plagiat

Aus leider vielfach gegebener Veranlassung weist der Promotionsausschuss Dr. phil. und M.A. alle Studierenden darauf hin, dass jede im Studium verlangte Leistung von der ersten Seminararbeit bis zur letzten Magister- oder Doktordissertation von ihrer Verfasserin / ihrem Verfasser selbst erbracht worden sein muss. Alle verwendeten Hilfsmittel und geistigen Anleihen bei anderen sind gewissenhaft durch die Angabe des Autors und vollständig überprüfbarer Quelle nachzuweisen.

Von Plagiat spricht man, wenn Ideen und Worte anderer als eigene ausgegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, aus welcher Quelle (Buch, Zeitschrift, Zeitung, Internet usw.) die fremden Ideen und Texte stammen bzw. ob es sich um größere oder kleinere Übernahmen handelt oder ob die Entlehnungen wörtlich oder übersetzt oder sinngemäß sind. Entscheidend ist allein, ob die Quelle korrekt zitiert ist oder nicht; wird sie verschwiegen, liegt ein Plagiat, d.h. eine Täuschung vor.

Insbesondere bei elektronisch zugänglichen Quellen steigt die Versuchung und sinkt die Hemmschwelle, passende „Fundstücke“ in den eigenen Text einzubauen. Dies ist jedoch ein schwerwiegender und folgenreicher Irrtum, der im Falle einer Entdeckung außer dem Nichtbestehen der verlangten Prüfungsleistung wegen Täuschungsversuchs zu Sanktionen der Universität mit strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.

 

Promotionsausschuss Dr. phil. und Magister Artium

München, den 01. September 2011