Prüfungsämter der Geistes- und Sozialwissenschaften
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Informationen zur Bachelorarbeit

Informationen zur Bachelorarbeit im Studiengang Kunst und Multimedia

(Stand: Februar 2022)

  • Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussarbeit (vgl. PStO Anlage 2, 6. Fachsemester) ist die erfolgreiche Teilnahme an P 1 bis P 9 
  • Das Deckblatt sollte enthalten:
    • Bachelorarbeit für den BA-Studiengang Kunst und Multimedia an der LMU München
    • Titel der Arbeit
    • Name Verfasser/in, Matrikelnummer, volle Adresse, Telefon, E-Mail
    • Name Gutachter/in und dessen/deren aktuelle Post- und E-Mailadresse
  • Der Anmeldetermin wird durch Aushang auf der Internetseite des Prüfungsamtes bekannt gegeben.
    • Einreichen des Anmeldeformulars vor dem Anmeldetermin bei Frau Dr. Guminski
    • Anmeldung im Prüfungsamt durch Frau Pötschke.
    • Nach der BAA-AN kontrollieren Sie bitte den Arbeitstitel im LSF unter angemeldete Prüfungen; bei Fehlern benachrichtigen Sie bitte Frau Pötschke.
    • Abgabe der BAA in 2 Exemplaren 13 Wochen nach Anmeldetermin bei Frau Pötschke im Prüfungsamt
    • Nach der BAA-AB kontrollieren Sie bitte den Arbeitstitel im LSF unter angemeldete Prüfungen; bei Fehlern benachrichtigen Sie bitte Frau Pötschke.

Die Bachelorarbeit (vgl. PStO § 14)

  • Soll die Bachelorarbeit in einer Einrichtung außerhalb der LMU durchgeführt werden, bedarf es der Zustimmung des Prüfungsausschusses
  • Themenwünsche kann die Kandidatin/der Kandidat äußern: der/die Betreuer/in ist nicht daran gebunden
  • Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden
  • Die Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt 13 Wochen
  • Die Bachelorarbeit sollte ca. 80.000 Zeichen beinhalten
  • Die Abschlussarbeit ist in zwei Exemplaren postalisch (Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München, z.H. Bettina Pötschke) im PAGS einzureichen; alle Exemplare MÜSSEN identisch sein!
  • Mit jeder gebundenen Arbeit ist auf einem separaten Blatt am Ende eine eigenhändig unterschriebene Versicherung einzureichen:
    „Hiermit erkläre ich, dass ich die Arbeit selbstständig und ohne Benutzung anderer als de angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt habe.“
  • Sollte eine CD/DVD beigelegt werden, bitte in jedes Exemplar eine hinten hineinkleben.
  • Abgabe der Arbeit: 13 Wochen nach Arbeitsbeginn im PAGS
  • Die Bearbeitungszeit kann nur in Ausnahmefällen und nur auf Antrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers oder einem ärztlichen Attest einmalig verlängert werden.
  • Bei Nichtbestehen kann die Arbeit nur einmal mit neuem Thema wiederholt werden. Das Thema kann nur einmal und innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden, wenn beim ersten Versuch kein Gebrauch von dieser Regelung gemacht wurde.